Ausbildung
Die Ausbildung zum nebenamtlichen Organisten findet beim Dekanatskirchenmusiker
Ihres zustöndigen Dekanats statt. Er/Sie wird Ihnen Orgelunterricht erteilen und Sie zum
TBQ-Lehrgang (Teilbereichsqualifikation für Orgel) anmelden. TBQ bedeutet, dass Sie
sich entgegen der C-Ausbildung nur für einen Bereich entscheiden müssen, also Orgel
oder Chorleiter.
Zulassungsvoraussetzung
Ausbildungsdauer
Regelmässiger Unterricht
Schwerpunktmässiger Unterricht
Empfehlungen
Prüfungen
solides Klavierspiel
maximal 3 Jahre
Lithurgisches Orgelspiel
- Liedsätze aus dem Orgelbuch
- Vor-, Zwischen-. und Nachspiele
Orgelliteraturspiel
- Grundlegende Anleitung zum Orgelspiel
- Erarbeitung leichter Literatur
Grundlagen der Orgelmusik
Allgemeine Musiklehre
Liturgik
Besuch der Werkwoche bzw. Werkwochenende
Besuch der laufenden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Dekanate
Bestehen der Theoriefächer Liturgik, Allgemeine Musiklehre und Orgelkunde
sind Grundvorraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.
Die praktische Prüfung beinhaltet 3 Orgelliteraturstücke aus verschiedenen
Epochen, 2 Liedsätze eigener Wahl aus dem Orgelbuch mit Vorspiel und
ein Orgelsatz aus einer Liste von 10 Liedern auf Zuruf mit Vorspiel.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.